betriebliche Altersvorsorge Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage / Unterstützungskasse / Pensionskasse / Direkt- versicherung / Pensionsfonds. Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend. Welcher Durchführungsweg für Sie der Interessanteste ist, können Sie mit unserer Hilfe ermitteln. Sprechen Sie uns an.