betriebliche AltersvorsorgeEine betriebliche Altersvorsorge (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage / Unterstützungskasse / Pensionskasse / Direkt- versicherung / Pensionsfonds.Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.Welcher Durchführungsweg für Sie der Interessanteste ist, können Sie mit unserer Hilfe ermitteln.Sprechen Sie uns an.