betriebliche Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines
Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage / Unterstützungskasse / Pensionskasse / Direkt-
versicherung / Pensionsfonds.
Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch
steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.
Welcher Durchführungsweg für Sie der Interessanteste ist, können Sie mit unserer Hilfe ermitteln.
Sprechen Sie uns an.